Gemeinde Biberist

Hundesteuer

31.03.2022

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter werden in den nächsten Tagen die Rechnung für die Hundesteuer erhalten.

Die Hundesteuer beträgt pro Hund Fr. 140.-

Die Fakturierung erfolgt mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Für eine verspätete Begleichung der Rechnung müssen wir eine Mahngebühr von Fr. 50.— verrechnen (gemäss kantonalem Gebührentarif GT; BGS 615.11, §115, Abs. 1 Bst. C)

Von der Abgabepflicht befreit sind:
- Hunde, die am Stichtag 1. April des aktuellen Jahres noch nicht 3 Monate alt waren
- Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee
- Blindenführhunde

Als Basis zur Rechnungsstellung dienen die hinterlegten Daten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS. Sämtliche Hundehalter sind selbst darum besorgt, dass die Daten in der Datenbank der Korrektheit entsprechen.
Der Tod oder die Weitergabe des Hundes ist der Gemeindeverwaltung zu melden respektive direkt online in der Hundedatenbank AMICUS zu mutieren.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 032 671 12 40 zur Verfügung.