Auszug aus der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Biberist vom 17. Mai 2001:
§ 40 1. Zusammensetzung und Wahl
Der Gemeinderat besteht aus 11 Mitgliedern.
Sie werden nach dem Proporzverfahren gewählt.
§ 41 2. Stellung
Der Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde.
Er beschliesst und wählt in allen Angelegenheiten, die nicht in der Gesetzgebung, in der Gemeindeordnung oder in anderen rechtsetzenden Gemeindereglementen ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind.
Er vertritt die Gemeinde nach aussen.
Datenschutzhinweis
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen