Brauchen Sie eine Wohnsitzbescheinigung? Registrieren Sie sich einmalig und drucken Sie Ihre Wohnsitzbescheinigung direkt zu Hause aus. Halten Sie für die Registrierung Ihre AHV-Versichertennummer und für den Online-Kauf die Kreditkarte bereit und los gehts.
Hier finden Sie alle Informationen über das Verhalten vor und während einem Hochwasserereignis. Insbesondere sind die Massnahmen im Falle einer Evakuierung von bedrohten Gebieten ersichtlich. Diese basieren auf dem "Notfallkonzept Hochwassergefahren Biberist" vom 11.11.2015. Zuständig ist der Abschnittsführungsstab Biberist (Teil des Regionalen Führungsstabes BBL), unter der Leitung des Gemeindepräsidenten. Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf.
Neuausstellung Heimatausweis
Haben Sie einen Zweitwohnsitz aus beruflichen oder anderen Gründen? Wohnen Sie unter der Woche in einer anderen Gemeinde und verbringen Sie die arbeitsfreien Tage regelmässig in der Gemeinde Biberist? Dann müssen Sie sich in der anderen Gemeinde mit Heimatausweis als Wochenaufenthalter/in anmelden. Den Heimatausweis können Sie bei uns mit dem Onlineformular im Internet bestellen.
Die Gültigkeit des Heimatausweises ist normalerweise auf 1 Jahr beschränkt, in speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer jedoch ein Jahr übersteigen.
Die Gebühr für die Erstausstellung eines Heimatausweises beträgt Fr. 20.00. Bei Onlinebestellung werden wir Ihnen die Gebühr in Rechnung stellen.
Die Abwasserentsorgung ist regional organisiert. Das Abwasser aus der Gemeinde Biberist wird einem Hauptsammelkanal zugeführt. Dieser endet im Emmenspitz Zuchwil, wo sich die regionale Abwasserreinigungsanlage (ZASE) befindet. Dem Zweckverband sind 28 Gemeinden angeschlossen. Die Sammelkanäle in der Gemeinde werden im Mischsystem betrieben. Der generelle Entwässerungsplan (GEP) wurde im Jahr 2002 vom Regierungsrat genehmigt und in Kraft gesetzt.
Die Hundesteuer beträgt pro Jahr CHF 100.00.
Ein Hundejahr dauert vom 01.04 – 31.03.
Hundesteuer:
CHF
100.00
Mahngebühr pro Mahnung
CHF
50.00
Das Solothurner Steuergericht hat im Dezember 2023 entschieden, dass die Kontrollkennzeichengebühr mit dem Wegfall der Hundemarke nicht mehr dem Äquivalenzprinzip entspreche. Der Kanton wird folglich die Kontrollzeichengebühr für das Jahr 2024 nicht einziehen und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen anpassen. Die jährlichen Abgaben, gemäss Hundegesetz, beschränken sich in der Folge im Jahr 2024 auf die Hundesteuer der Gemeinde.
Bewilligungspflichtige Hunde:
Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffhorshire Terrier,
American Pit Bull Terrier, Rottweiller, Dobermann, Dogo Argentino
und Fila Brasileiro.
Abgabebefreiung:
Von der Abgabe befreit sind Halter oder Halterinnen von:
Hunden, die am Stichtag, 01.04., nocht nicht drei Monate alt sind
Diensthunde der Polizei, des Grenzwachkorps und oder Armee
Schliessungsinformation des Gemeindearbeitsamtes Biberist
Ab Montag, 30. Juni 2014 ist für die Gemeinden des Bucheggbergs, Biberist und Lohn-Ammannsegg neu das RAV in Solothurn anstelle des Gemeindearbeitsamtes Biberist zuständig
Für Anmeldungen wenden Sie sich ab dem 30. Juni 2014 bitte direkt an die folgende Stelle:
Hier finden Sie einen Flyer mit den Kontaktangaben, Öffnungszeiten und Anfahrtsweg vom RAV.
Besten Dank für Ihre Kenntisnahme und Ihr Verständnis.
Arbeitsstelle verloren? Wie weiter?
Vorgehen:
Melden Sie sich rechtzeitig, sofort nach Erhalt der Kündigung, spätestens einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist, beim RAV in Solothurn. Das RAV gibt Ihnen Auskunft über die wichtigsten Voraussetzungen, damit Sie Ihren Anspruch bei der Arbeitslosenversicherung geltend machen können bzw. zur Vermittlung einer neuen Arbeitsstelle.
Das RAV ist Ihr direkter Ansprechpartner und unterstützt Sie individuell und kompetent bei der Arbeitssuche.
Bringen Sie für die Erstanmeldung folgende Unterlagen in Kopie mit:
Personalausweis (z.B. Identitätskarte)
Post- oder Bankkonto (IBAN-Nr.)
AHV-Ausweis
Ausländerausweis (wenn nicht Schweizer Bürger)
Letzter Arbeitsvertrag
Kündigungsschreiben
Evtl. Arztzeugnisse und IV-Unterlagen
Bewerbungsdosssier: Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome, Fähigkeitsausweis, Bestätigungen von Weiterbildungen etc.
Wer wild gewachsene Speisepilze für die Abgabe an Dritte erntet, importiert, verarbeitet oder abgibt, ist für deren Qualität und Sicherheit verantwortlich.
Die ausgewiesenen Pilzfachleute in den Gemeinden führen jährlich rund 1000 Kontrollen durch und überprüfen dabei fast 2 Tonnen gesammelte Pilze. Erfahrungsgemäss muss rund ein Zehntel der kontrollierten Pilze beschlagnahmt werden.
Giftpilze wie der grüne Knollenblätterpilz, der grünblättrige Schwefelkopf oder der kahle Krempling werden immer wieder entdeckt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Dienste der Pilzkontrolle in den Gemeinden auf jeden Fall in Anspruch zu nehmen.
Die Pilzsammer werden gebeten, sich an die angegebenen Kontrollzeiten zu halten und das gesamte Sammelgut den Vorschriften entsprechend vorzulegen. Sämtliche zum Verkauf gelangenden Pilze, die für Gaststätten und Pensionen bestimmt sind oder verschenkt werden, müssen der Pilzkontrolle vorgelegt werden. Auch private Sammler steht der Pilzexperte zu Kontrolle von Pilzen, die zum Selbstverbrauch bestimmt sind, unentgeltlich zu Verfügung. Die Bevölkerung wird dringend ersucht, keine Pilze zu kaufen oder zu konsumieren, für die der Kontrollschein des Pilzkontrolleurs nicht vorgelegt werden kann. Dies gilt besonders für Restaurateure, Pensionen und Kostgebereien.
In folgenden Fällen werden Gebühren erhoben:
- Verkaufbewilligungen
- Kontrollen ausserhalb der Öffnungszeiten
- Kontrollen von auswärtigen Gemeinden
Die AHV-Zweigstelle gibt Formulare ab und nimmt die Anmeldungen entgegen für eine AHV-Rente, Witwen- und Waisenrente, Invalidenrente, Hilflosenentschädigung oder Rentenvorausberechnung. Die AHV-Rentenanmeldung sollte etwa 4 Monate vor Rentenbeginn eingereicht werden. Wichtige Beilagen für die Berechnung der Erziehungsgutschriften sind Familienbüchlein und bei geschiedenen Antragsteller/innen Scheidungsurteil und Konvention. Das ordentliche Rentenalter beginnt für Frauen mit 64 Jahren und für Männer mit 65 Jahren. Ein Vorbezug um 1 oder 2 Jahre oder Aufschub bis 5 Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Rentenvorausberechnung
Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit welchen Rentenbeträgen bei der Pensionierung, einer Invalidität oder im Todesfall für die Angehörigen gerechnet werden kann. Für die Vorausberechnung sind die gegenwärtigen persönlichen Verhältnisse (Zivilstand, Familienzusammensetzung etc.) und das heute geltende Recht massgebend. Ändern sich die persönlichen Verhältnisse oder das geltende Recht, kann dies den Rentenanspruch und die Höhe einer Rente wesentlich beeinflussen. Eine verbindliche Rentenberechnung ist daher erst im Versicherungsfall – Alter/Invalidität/Todesfall – möglich. Eine Vorausberechnung kann jederzeit verlangt werden. In bestimmten Lebenssituationen ist eine Vorausberechnung sinnvoll, etwa bei beruflichen oder familiären Veränderungen, einer Auswanderung oder bei der Planung eines Rentenvorbezugs. Die Vorausberechnung einer Altersrente ist für Personen, deren Rentenalter noch lange nicht eintritt, wenig aussagekräftig.
Die Einwohnergemeinden sind, seit 01.01.2016, zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.
Die Abteilung Bau + Planung als Leitbehörde koordiniert das Bewilligungsverfahren und eröffnet, sofern weitere kantonale Bewilligungen erforderlich sind, gesamthaft den Entscheid.
Die Abteilung Bauinspektorat steht Ihnen für alle Fragen rund um das Baubewilligungsverfahren gerne zur Verfügung. Das Baubewilligungsverfahren wird gemäss der Kantonalen Bauverordnung und dem Bau- und Zonenreglement der Einwohnergemeinde Biberist durchgeführt. Sämtliche Baugesuche betreffend Hoch- und Tiefbauten, Aussenreklamen und Signalisationsangelegenheiten sind der Abteilung Bau + Planung einzureichen.
Eine IDK kann bei der Einwohnergemeinde beantragt werden. Jeder Einwohner muss persönlich auf der Gemeinde vorsprechen, um das Antragsformular zu unterzeichnen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Begleitung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Jener hat sich mit einem aktuellen amtlichen Papier auszuweisen. Die alten, abgelaufenen Ausweise sowie ein aktuelles Passfoto gemäss Fotomustertafel sind zur Antragstellung mitzubringen. Die Angabe der Körpergrösse wird ab 14 Jahren verlangt; die persönliche Unterschrift ab 7 Jahren. Der Verlust eines Ausweises ist durch eine polizeiliche Verlustmeldung zu belegen.
Privatpersonen können ihren Strafregisterauszug am Postschalter bestellen und bezahlen. Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt, das innert weniger Arbeitstage den Auszug auf dem Postweg direkt der/dem Besteller/-in zustellt. Bestellungen nehmen alle rund 2000 vernetzten Poststellen in der ganzen Schweiz während den Geschäftszeiten entgegen.
Provisorische Ratenrechnung / Steuervorbezug
Als Grundlage für die Berechnung der provisorischen Steuerrechnung gilt die letzte definitive Veranlagung (100% der letzten definitiven Veranlagung). Die provisorischen Steuern sind in drei Raten zu bezahlen:
1. Rate fällig am 30. April
2. Rate fällig am 30. Juni
3. Rate fällig am 31. Oktober
Ab Fälligkeitsdatum wird auf dem ausstehenden Betrag ein Verzugszins zum aktuell gültigen Zinssatz berechnet. Kann eine Rate nicht fristgerecht bezahlt werden, bitten wir Sie, sich bei der Abteilung Finanzen + Steuern, 032 671 12 40, steuern(at)biberist.ch, zu melden, damit eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden kann.
Erfolgt ein Zuzug nach Fälligkeit der ersten oder zweiten Rate, sind die provisorischen Gemeindesteuern (je nach Zuzugsdatum und Eingang Steuerdaten von der Zuzugsgemeinde) in einer oder zwei Raten zu bezahlen. Weitere Einzahlungsscheine können hier bestellt werden.
Falls Sie ausstehende Steuern nicht fristgerecht bezahlen können, benutzen Sie dieses Kontaktformular um weitere leere Einzahlungsscheine zu bestellen, oder dieses Kontaktformular um eine Ratenzahlung (vorgedruckte Einzahlungsscheine) zu vereinbaren.
Definitiv veranlagte Steuerrechnung Eine definitiv veranlagte Steuerrechnung ist innert 30 Tagen zahlbar. Ab Fälligkeitsdatum wird ein Verzugszins zum aktuell gültigen Zinssatz berechnet. Kann eine Rechnung nicht innert dieser Frist beglichen werden, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Bei Zahlungsschwierigkeiten kann mit uns eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden.
Steuererlass definitive Gemeindesteuern
Erlassgesuche für definitiv veranlagte Gemeindesteuern sind mit schriftlicher Begründung und den nötigen Beweismitteln bei der Abteilung Finanzen + Steuern einzureichen. Auf dem Gesuch ist zwingend zu erwähnen, dass es sich um die Gemeindesteuern xxxx (Jahr) handelt. Zusätzlich zum Erlassgesuch sind folgende Dokumente auszufüllen: Fragenbogen zum Erlassgesuch Formular zum Erlassgesuch
Sämtliche in den Dokumenten aufgeführten Zahlen sind in Kopie zu belegen. Das Erlassgesuch sowie die zwei Dokumente sind vollständig ausgefüllt und mit sämtlichen Unterlagen bei der Abteilung Finanzen + Steuern Biberist einzureichen. Ihr Gesuch wird anschliessend von uns geprüft und zum Beschluss weitergeleitet.
Einreichen der Steuererklärung
Die Steuererklärung müssen Sie direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung Solothurn, Werkhofstrasse 29c, 4509 Solothurn, einreichen. Den Steuererklärungen ist jeweils ein frankiertes Rücksende-Kuvert beigelegt, damit Sie die Steuererklärung nur noch auf die Post bringen müssen.
Wegzüge ins Ausland
Wenn Sie wissen, dass Sie die Schweiz verlassen wollen, bitten wir Sie, sich so rasch als möglich mit der Einwohnerkontrolle Biberist, 032 671 12 10, und der Abteilung Finanzen + Steuern, 032 671 12 40, steuern(at)biberist.ch, in Verbindung zu setzen. Sie müssen vor Ihrer Abreise alle Steuererklärungen (Vorjahre, aktuelles Jahr) ausgefüllt und abgegeben haben sowie alle Steuerausstände beglichen haben. Die entsprechenden Steuererklärungsformulare können Sie bei uns verlangen.
Mithilfe des Kontaktformulars können Sie uns den Auftrag zur Versendung von vorgedruckten Einzahlungsscheinen geben.
Falls Ihre Anfrage mit unseren internen Weisungen übereinstimmt, werden wir Ihnen die Einzahlungsscheine in den nächsten Tage zusenden. Andernfalls werden wir mit Ihnen in Kontakt treten.
Mithilfe des Kontaktformulars können Sie uns den Auftrag zur Versendung leerer Einzahlungsscheine geben.
Falls Ihre Anfrage mit unseren internen Weisungen übereinstimmt, werden wir Ihnen die Einzahlungsscheine in den nächsten Tage zusenden. Andernfalls werden wir mit Ihnen in Kontakt treten.
Bauen und Planen Das Planungs- und Bauwesen richtet sich nach den Bestimmungen der Kant. Planungs- und Baugesetzgebung sowie des gemeindeeigenen Bau- und Zonenreglementes.
Planungswesen
Ortsplanung
Die Beurteilung von Planungsfragen obliegt der Bau- und Planungskommission als vorberatende Instanz des Gemeinderates. Die Grundlage für Erschliessungsfragen bildet der Erschliessungsplan, ergänzend zum Zonenplan und Baureglement. Für die Beantwortung von Fragen bezüglich Planungsstand unserer Zonen steht Ihnen die Bau + Planung gerne zur Verfügung.
Verkehrsplanung
Die Verkehrsplanung steht Ihnen für Fragen zur Entwicklung des Verkehrsgeschehens zur Verfügung.
Bauzonenplan Hier können Sie den Bauzonenplan herunterladen.
Bau- / Zonenreglement Hier finden Sie das Bau- / Zonenreglement.
Landschaftsplanung
Die Gemeinde Biberist besitzt ein Naturinventar sowie ein Naturkonzept. Für die Beantwortung von Fragen steht Ihnen die Bau + Planung gerne zur Verfügung.
Das Parkieren in Biberist ist auf den dafür vorgesehenen Parkfeldern (Blaue Zone) erlaubt und ab der zweiten Stunde kostenpflichtig (gem. Parkierungskonzept, verabschiedet an der Gemeindeversammlung vom 01.11.2015).
Für Parkkarten mit einer Gültigkeitsdauer bis max. einer Woche besteht eine allgemeine Bezugsberechtigung. Alle Einwohner/innen sowie weitere bestimmte Nutzergruppen (Arbeitnehmer/innen von Geschäftsbetrieben mit Sitz in Biberist, Pflegepersonal oder Handwerker mit regelmässigen Aufträgen im Gemeindegebiet) sind auf Gesuch hin berechtigt, eine Parkkarte mit Gültigkeitsdauer bis zu max. einem Jahr zu beziehen.
Die Parkgebühren sowie alle Parkkarten können seit September 2019 mit der App von „ParkingPay“, unkompliziert und bargeldlos bezahlt werden. Weitere Informationen zu „ParkingPay“ finden sie hier.
Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Parkgebühren via Ticketautomaten zu bezahlen und die Monats-/Jahresparkkarten mit dem entsprechenden Gesuch in den Einwohnerdiensten zu beziehen.
Alle relevanten Informationen zum Parkierungskonzept finden Sie auf dem offiziellen Flyer.
Erklärung
Die Gemeinde Biberist bietet pro Tag 5 Tageskarten Gemeinde an. Die Karten gelten als vollwertige, auf einen Tag beschränkte SBB-Generalabonnemente. Sie sind auf den jeweiligen Gültigkeitstag datiert und müssen nicht zurückgebracht werden.
Für die Trinkwasserbeschaffung ist die Gemeinde Biberist mit ihrer Wasserversorgung selbst verantwortlich. Das aus einem "Grundwasserstrom" in Kriegstetten gewonnene Trinkwasser wird in die beiden Wasserreservoirs in Lohn-Ammannsegg gepumpt und von dort in die Gemeinden Biberist und Lohn-Ammannsegg verteilt.
Ferner wird die Gemeinde Biberist zu einem kleinen Teil auch durch zwei unabhängige Wasserversorgungs-Genossenschaften mit Trinkwasser versorgt. In der Hauptsache werden mit diesem Wasser noch Brunnen beliefert. Es sind dies WV-Genossenschaft Rabizoni und die WV-Genossenschaft Gerlafingen-Biberist. Die beiden Wasserversorgungsgenossenschaften sind auch in das Notwasserversorgungskonzept der Einwohnergemeinde Biberist eingebunden.
Wir versorgen die Bevölkerung, das Gewerbe und die Industriebetriebe mit Trink- und Brauchwasser.
Weiter stellen wir den Löschschutz (Hydranten) sicher
Hauptaufgabe
Sicherstellung einer ständigen, der eidg. Lebensmittelgesetzgebung entsprechenden Wasserqualität
Gewährung eines ausreichenden Löschschutzes
Planung, Erstellung der öffentlichen Leitungen und Hydranten
Betrieb und Unterhaltung der Anlagen und Leitungen
Zählerablesung und Fakturierung der Wasserlieferung
Information der Bevölkerung über die Belange des Trinkwassers
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Sozialregion angegliederten Gemeinden können die Dienstleistungen des Sozialdienstes kostenlos in Anspruch nehmen. Wir beraten Einzelpersonen, Paare und Familien der angeschlossenen Einwohnergemeinden, unabhängig von Ihrer Nationalität, ihres Geschlechts und ihrer Religion.
Was macht der Sozialdienst?
Wenn Sie und ihre Familienangehörigen in eine finanzielle oder soziale Notlage geraten, können Sie die Hilfe des Regionalen Sozialdienstes in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in einer der Sozialregion angegliederten Gemeinde Wohnsitz haben. Ausländerinnen und Ausländer benötigen B- oder C-Ausweis. Zuständig für das Beratungsgespräch sind diplomierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.
Wie hilft der Sozialdienst?
Ziel der Dienstleistungen ist es, Ihnen Wege zur persönlichen und finanziellen Selbständigkeit aufzuzeigen und sie dabei zu unterstützen. Wenn sich ihre wirtschaftliche Situation nicht innert nützlicher Frist verbessern lässt, unterstützt sie der Sozialdienst finanziell nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Wir beraten Sie auch in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen und können ihnen auch die Informationen und Hilfsangebote anderer sozialer Fachstellen zugänglich machen.
Wie erhalten Sie einen Termin beim Sozialdienst?
Sie können sich direkt am Schalter melden oder anrufen. Nachdem sie das Anmeldeformular ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie einen Termin für ein Gespräch bei einer unserer Sozialarbeiterinnen oder einem Sozialarbeiter.
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