Hochwasserschutz  Hier finden Sie alle Informationen über das Verhalten vor und während einem Hochwasserereignis. Insbesondere sind die Massnahmen im Falle einer Evakuierung von bedrohten Gebieten ersichtlich. Diese basieren auf dem "Notfallkonzept Hochwassergefahren Biberist" vom 11.11.2015. Zuständig ist der Abschnittsführungsstab Biberist (Teil des Regionalen Führungsstabes BBL), unter der Leitung des Gemeindepräsidenten. Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. Führungsstab Biberist
Stefan Hug-Portmann, Gemeindepräsident
Bernstrasse 4, 4562 Biberist
032 672 12 20 stefan.hug@biberist.ch | Hochwasserschutz Merkblatt 1 Hochwasserschutz Merkblatt 2 Hochwasserschutz Merkblatt 3
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Entsorgung  Ver- und Entsorgung
Die Ver- und Entsorgung eines Gemeinwesens stellt hohe Ansprüche an die Verantwortlichen in der Gemeinde. Wollen wir doch alle sauberes, geniessbares Trinkwasser, saubere Strassen (Winter) und aufgeräumte Entsorgungsplätze.
Sind Sie an bestimmten Dienstleistungen interessiert und wollen mehr Informationen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. In erster Linie ist unsere Bauverwaltung für diese Bereiche zuständig. | Abfallwesen (Gebührenordnung ab 01.01.2013) Abfallwesen Reglement Entsorgungskalender 2021 Grünabfuhr
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Heimatausweis  Neuausstellung Heimatausweis
Haben Sie einen Zweitwohnsitz aus beruflichen oder anderen Gründen? Wohnen Sie unter der Woche in einer anderen Gemeinde und verbringen Sie die arbeitsfreien Tage regelmässig in der Gemeinde Biberist? Dann müssen Sie sich in der anderen Gemeinde mit Heimatausweis als Wochenaufenthalter/in anmelden. Den Heimatausweis können Sie bei uns mit dem Onlineformular im Internet bestellen.
Die Gültigkeit des Heimatausweises ist normalerweise auf 1 Jahr beschränkt, in speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer jedoch ein Jahr übersteigen.
Die Gebühr für die Erstausstellung eines Heimatausweises beträgt Fr. 20.00. Bei Onlinebestellung werden wir Ihnen die Gebühr in Rechnung stellen.
| | | Formular: Heimatausweis
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Gebührenfakturierung  Haushalts-/Gewerbekehricht
Jahresrechnung ende Dezember Carmela Sturzo Hundesteuer
Jahresrechnung per 01.04. Carmela Sturzo
Vebrauchs- und Grundwassergebühr Wasser
Akonto per 30.06 und Schlussrechnung per 31.12. Conni Freuler
Vebrauchs- und Grundwassergebühr Abwasser
Akonto per 30.06 und Schlussrechnung per 31.12. Conni Freuler
| Gebührentarif Zentrale Dienste
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Abwasserentsorgung  Die Abwasserentsorgung ist regional organisiert. Das Abwasser aus der Gemeinde Biberist wird einem Hauptsammelkanal zugeführt. Dieser endet im Emmenspitz Zuchwil, wo sich die regionale Abwasserreinigungsanlage (ZASE) befindet. Dem Zweckverband sind 28 Gemeinden angeschlossen. Die Sammelkanäle in der Gemeinde werden im Mischsystem betrieben. Der generelle Entwässerungsplan (GEP) wurde im Jahr 2002 vom Regierungsrat genehmigt und in Kraft gesetzt.
Erreichbarkeiten:
Innerhalb Bürozeiten
Tel. 079 631 07 01 (Michael Walker, Werkmeister)
Tel. 032 671 12 50 (Bau + Planung)
Ausserhalb Bürozeiten
Tel. 032 671 12 59 (Nottelefon) | Abwasserbeseitigung Abwassergebühren Abwassergebühren (Gebührenordnung)
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Hundesteuer  Die Hundesteuer beträgt pro Jahr CHF 140.00.
Ein Hundejahr dauert vom 01.04 – 31.03. Kennzeichnungs-
Kontrollgebühr: |
CHF |
40.00 | Hundesteuer: | CHF | 100.00 | Mahngebühr pro Mahnung | CHF | 50.00 |
Bewilligungspflichtige Hunde:
Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffhorshire Terrier,
American Pit Bull Terrier, Rottweiller, Dobermann, Dogo Argentino
und Fila Brasileiro.
Abgabebefreiung:
Von der Abgabe befreit sind Halter oder Halterinnen von:
- Hunden, die am Stichtag, 01.04., nocht nicht drei Monate alt sind
- Diensthunde der Polizei, des Grenzwachkorps und oder Armee
- Blindenführhunde
| | | Hund anmelden und Hundemarke bestellen
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Jahresrechnung  Die Rechnungsabschlüsse aus den Vorjahren finden Sie in unserem Archiv. Finanzen + Steuern Tel. 032 671 12 40. | Jahresrechnung 2015 Jahresrechnung 2017 Jahresrechnung 2018 Jahresrechnung 2019
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Budget  Die Budgets aus den Vorjahren finden Sie in unserem Archiv. Finanzen + Steuern Tel. 032 671 12 40. | Budget 2016 Budget 2017 Budget 2018 Budget 2019 Budget 2020 Budget 2021
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Arbeitslosigkeit  Schliessungsinformation des Gemeindearbeitsamtes Biberist Ab Montag, 30. Juni 2014 ist für die Gemeinden des Bucheggbergs, Biberist und Lohn-Ammannsegg neu das RAV in Solothurn anstelle des Gemeindearbeitsamtes Biberist zuständig
Für Anmeldungen wenden Sie sich ab dem 30. Juni 2014 bitte direkt an die folgende Stelle:
RAV Solothurn
Sandmattstrasse 2
4500 Solothurn
Tel. 032 627 96 11 rav.solothurn(at)awa.so.ch
Schalteröffnungszeiten RAV
Montag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 17.00 Uhr | Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 17.00 Uhr | Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 17.00 Uhr | Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 17.00 Uhr | Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 16.30 Uhr |
Hier finden Sie einen Flyer mit den Kontaktangaben, Öffnungszeiten und Anfahrtsweg vom RAV.
Besten Dank für Ihre Kenntisnahme und Ihr Verständnis.
Arbeitsstelle verloren? Wie weiter?
Vorgehen:
Melden Sie sich rechtzeitig, sofort nach Erhalt der Kündigung, spätestens einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist, beim RAV in Solothurn. Das RAV gibt Ihnen Auskunft über die wichtigsten Voraussetzungen, damit Sie Ihren Anspruch bei der Arbeitslosenversicherung geltend machen können bzw. zur Vermittlung einer neuen Arbeitsstelle.
Das RAV ist Ihr direkter Ansprechpartner und unterstützt Sie individuell und kompetent bei der Arbeitssuche.
Bringen Sie für die Erstanmeldung folgende Unterlagen in Kopie mit:
- Personalausweis (z.B. Identitätskarte)
- Post- oder Bankkonto (IBAN-Nr.)
- AHV-Ausweis
- Ausländerausweis (wenn nicht Schweizer Bürger)
- Letzter Arbeitsvertrag
- Kündigungsschreiben
- Evtl. Arztzeugnisse und IV-Unterlagen
- Bewerbungsdosssier: Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome, Fähigkeitsausweis, Bestätigungen von Weiterbildungen etc.
- Unterstützungspflichtige Kinder: Geburtsschein, Lehrvertrag, Studienbescheinigung
- Bei Selbständigerwerbenden: letzte Steuererklärung
Weitere Informationen finden Sie auf www.treffpunkt-arbeit.ch oder www.awaso.ch
| Information Arbeitsamt
| | AWA - Amt für Wirtschaft und Arbeit - Kanton Solothurn
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Pilzkontrolle  Wer wild gewachsene Speisepilze für die Abgabe an Dritte erntet, importiert, verarbeitet oder abgibt, ist für deren Qualität und Sicherheit verantwortlich.
Die ausgewiesenen Pilzfachleute in den Gemeinden führen jährlich rund 1000 Kontrollen durch und überprüfen dabei fast 2 Tonnen gesammelte Pilze. Erfahrungsgemäss muss rund ein Zehntel der kontrollierten Pilze beschlagnahmt werden.
Giftpilze wie der grüne Knollenblätterpilz, der grünblättrige Schwefelkopf oder der kahle Krempling werden immer wieder entdeckt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Dienste der Pilzkontrolle in den Gemeinden auf jeden Fall in Anspruch zu nehmen.
Informationen zum Sammeln von Pilzen finden sich auf der Website der Schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane (VAPKO).
Amtliche Pilzkontrolle:
Manfred Siegenthaler
Überführungsstrasse 22
4565 Recherswil
Tel. 032 675 48 70
Öffnungszeiten: Montag | 19.00 bis 20.00 Uhr | Mittwoch | 19:00 bis 21:00 Uhr | Samstag | 17.00 bis 19.00 Uhr | Sonntag | 17.00 bis 18.00 Uhr |
Stellvertretung: Kurt Rohner
Leutholdstrasse 3
4562 Biberist
Tel. 032 672 32 10
Mobile 076 375 32 10 | Reglement über die Pilzkontrolle
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Anlassbewilligung  Die Einwohnergemeinden sind, seit 01.01.2016, zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen. Die Bauverwaltung als Leitbehörde koordiniert das Bewilligungsverfahren und eröffnet, sofern weitere kantonale Bewilligungen erforderlich sind, gesamthaft den Entscheid. | Benutzungsordnung Alte Turnhalle Bewilligung von Anlässen Gesuch Anlassbewilligung 2016 Gesuch Benützung Liegenschaften 2016 Merkblatt Anlassbewilligung SGV Brandschutz bei Veranstaltungen
| | Online Formular - Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Durchführung eines Anlasses/Veranstaltun
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Hausdienstpersonal  Wer einen eigenen Haushalt führt und Hausdienstarbeitnehmende beschäftigt und sie entlöhnt (Geld- oder Naturallohn) ist verpflichtet, von diesem Lohn Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, auch wenn dieser noch so bescheiden ist. Ferienentschädigungen unterstehen auch der Beitragspflicht. Der Naturallohn ist zusätzlich zum Barlohn beitragspflichtig. Wer die Meldung unterlässt, kann sich strafbar machen. Als Tätigkeiten im Hausdienst gelten unter anderem Raumpfleger/in, Kindermädchen (auch Au-Pair-Mädchen), Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, Hauswart/in etc. Hausdienstarbeit gilt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als Erwerbstätigkeit. Merkblatt 2.06 | | | Ausgleichskasse Kanton Solothurn
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Baubewilligungsverfahren  Die Bauverwaltung steht Ihnen für alle Fragen rund um das Baubewilligungsverfahren gerne zur Verfügung. Das Baubewilligungsverfahren wird gemäss der Kantonalen Bauverordnung und dem Bau- und Zonenreglement der Einwohnergemeinde Biberist durchgeführt. Sämtliche Baugesuche betreffend Hoch- und Tiefbauten, Aussenreklamen und Signalisationsangelegenheiten sind der Bauverwaltung einzureichen. | Bau- und Zonenplan
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Identitätskarte  Eine IDK kann bei der Einwohnergemeinde beantragt werden. Jeder Einwohner muss persönlich auf der Gemeinde vorsprechen, um das Antragsformular zu unterzeichnen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Begleitung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Jener hat sich mit einem aktuellen amtlichen Papier auszuweisen. Die alten, abgelaufenen Ausweise sowie ein aktuelles Passfoto gemäss Fotomustertafel sind zur Antragstellung mitzubringen. Die Angabe der Körpergrösse wird ab 14 Jahren verlangt; die persönliche Unterschrift ab 7 Jahren. Der Verlust eines Ausweises ist durch eine polizeiliche Verlustmeldung zu belegen.
Kriterien für Bildaufnahme
Gebühren
Kinder bis 18 Jahre: CHF 35
Erwachsene ab 18 : CHF 70
| Kriterien für Bildaufnahme
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Strafregisterauszüge  Privatpersonen können ihren Strafregisterauszug am Postschalter bestellen und bezahlen. Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt, das innert weniger Arbeitstage den Auszug auf dem Postweg direkt der/dem Besteller/-in zustellt. Bestellungen nehmen alle rund 2000 vernetzten Poststellen in der ganzen Schweiz während den Geschäftszeiten entgegen.
Weitere Informationen finden Sie hier. | | | Strafregisterauszüge bestellen
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Steuer-Informationen  Provisorische Ratenrechnung / Steuervorbezug
Als Grundlage für die Berechnung der provisorischen Steuerrechnung gilt die letzte definitive Veranlagung (90% der letzten definitiven Veranlagung). Die provisorischen Steuern sind in drei Raten zu bezahlen: 1. Rate fällig am 30. April
2. Rate fällig am 30. Juni
3. Rate fällig am 31. Oktober
Ab Fälligkeitsdatum wird auf dem ausstehenden Betrag ein Verzugszins zum aktuell gültigen Zinssatz berechnet. Kann eine Rate nicht fristgerecht bezahlt werden, bitten wir Sie, sich bei der Finanzverwaltung, 032 671 12 40, steuern(at)biberist.ch, zu melden, damit eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden kann.
Erfolgt ein Zuzug nach Fälligkeit der ersten oder zweiten Rate, sind die provisorischen Gemeindesteuern (je nach Zuzugsdatum und Eingang Steuerdaten von der Zuzugsgemeinde) in einer oder zwei Raten zu bezahlen. Weitere Einzahlungsscheine können bei der Finanzverwaltung verlangt werden.
Falls Sie ausstehende Steuern nicht fristgerecht bezahlen können, benutzen Sie dieses Kontaktformular um weitere leere Einzahlungsscheine zu bestellen, oder dieses Kontaktformular um eine Ratenzahlung (vorgedruckte Einzahlungsscheine) zu vereinbaren.
Vorauszahlungszins (gemäss § 10 Abs. 2 Steuerreglement Biberist vom 16.12.2010)
Wird der gesamte Rechnungsbetrag vollständig per 30. April beglichen, gewähren wir Ihnen einen Vergütungszins zum aktuell gültigen Zinssatz. Zahlungen die nach dem 30. April bei uns eintreffen (Valutadatum), werden nicht berücksichtigt. Die Gutschrift des Vorauszahlungszinses erfolgt mit der definitiven Rechnung.
Definitiv veranlagte Steuerrechnung
Eine definitiv veranlagte Steuerrechnung ist innert 30 Tagen zahlbar. Ab Fälligkeitsdatum wird ein Verzugszins zum aktuell gültigen Zinssatz berechnet. Kann eine Rechnung nicht innert dieser Frist beglichen werden, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Bei Zahlungsschwierigkeiten kann mit uns eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden.
Steuererlass definitive Gemeindesteuern
Erlassgesuche für definitiv veranlagte Gemeindesteuern sind mit schriftlicher Begründung und den nötigen Beweismitteln bei der Finanzverwaltung Biberist einzureichen. Auf dem Gesuch ist zwingend zu erwähnen, dass es sich um die Gemeindesteuern xxxx (Jahr) handelt. Zusätzlich zum Erlassgesuch sind folgende Dokumente auszufüllen: Fragenbogen zum Erlassgesuch Formular zum Erlassgesuch
Sämtliche in den Dokumenten aufgeführten Zahlen sind in Kopie zu belegen. Das Erlassgesuch sowie die zwei Dokumente sind vollständig ausgefüllt und mit sämtlichen Unterlagen bei der Finanzverwaltung Biberist einzureichen. Ihr Gesuch wird anschliessend von uns geprüft und zum Beschluss weitergeleitet.
Einreichen der Steuererklärung
Die Steuererklärung müssen Sie direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung Solothurn, Werkhofstrasse 29c, 4509 Solothurn, einreichen. Den Steuererklärungen ist jeweils ein frankiertes Rücksende-Kuvert beigelegt, damit Sie die Steuererklärung nur noch auf die Post bringen müssen.
Wegzüge ins Ausland
Wenn Sie wissen, dass Sie die Schweiz verlassen wollen, bitten wir Sie, sich so rasch als möglich mit der Einwohnerkontrolle Biberist, 032 671 12 10, und der Finanzverwaltung Biberist, 032 671 12 40, steuern(at)biberist.ch, in Verbindung zu setzen. Sie müssen vor Ihrer Abreise alle Steuererklärungen (Vorjahre, aktuelles Jahr) ausgefüllt und abgegeben haben sowie alle Steuerausstände beglichen haben. Die entsprechenden Steuererklärungsformulare können Sie bei uns verlangen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Die Kantonale Steuerverwaltung
| Formular zum Erlassgesuch Fragenbogen zum Erlassgesuch Steuerreglement vom 16.12.2010
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Steuern vorgedruckte Einzahlungsscheine bestellen  Mithilfe des Kontaktformulars können Sie uns den Auftrag zur Versendung von vorgedruckten Einzahlungsscheinen geben. Falls Ihre Anfrage mit unseren internen Weisungen übereinstimmt, werden wir Ihnen die Einzahlungsscheine in den nächsten Tage zusenden. Andernfalls werden wir mit Ihnen in Kontakt treten. | | | Bestellung vorgedruckte Einzahlungsscheine
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Steuerberechnung  Falls Sie wissen möchten wie viel Steuern Sie zu begleichen haben, können Sie auf der Homepage des Kantons eine Berechnung erstellen. | | | Steuerberechnungsformular
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Liegenschaftsmarkt  Der Liegenschaftsmarkt ist eine kostenlose Dienstleistung der Einwohnergemeinde Biberist. Dieses Portal soll den Anbietern/Verkäufern von Liegenschaften und Bauland in der Gemeinde Biberist eine Plattform bieten, gleichzeitig aber auch potenziellen Käufern/Interessenten und Neuzuzügern einen raschen Überblick über das aktuelle Liegenschaftsangebot vermitteln. Anbieter/Verkäufer von Liegenschaften erhalten hier die Möglichkeit, untenstehende Kontaktformulare online auszufüllen oder diese in Papierform an die Bauverwaltung zu senden. | Bauland Gewerbe- und Industrieliegenschaften Wohnliegenschaften
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Steuern leere Einzahlungsscheine bestellen  Mithilfe des Kontaktformulars können Sie uns den Auftrag zur Versendung leerer Einzahlungsscheine geben. Falls Ihre Anfrage mit unseren internen Weisungen übereinstimmt, werden wir Ihnen die Einzahlungsscheine in den nächsten Tage zusenden. Andernfalls werden wir mit Ihnen in Kontakt treten. | | | leere Einzahlungsscheine bestellen
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Raumplanung  Bauen und Planen
Das Planungs- und Bauwesen richtet sich nach den Bestimmungen der Kant. Planungs- und Baugesetzgebung sowie des gemeindeeigenen Bau- und Zonenreglementes. Baupolizei / Baubewilligungen
Die Baukommission und die Bauverwaltung sind zuständig für die Bewilligung von Baugesuchen. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach der Kantonalen Bauverordnung.
Für die Beantwortung von Fragen, z. B. bezüglich den Zonenvorschriften, nötigen Unterlagen und Pläne für die Einreichung eines Baugesuches usw. steht die Bau + Planung gerne zur Verfügung.
Planungswesen
Ortsplanung
Die Beurteilung von Planungsfragen obliegt der Bau- und Planungskommission als vorberatende Instanz des Gemeinderates. Die Grundlage für Erschliessungsfragen bildet der Erschliessungsplan, ergänzend zum Zonenplan und Baureglement. Für die Beantwortung von Fragen bezüglich Planungsstand unserer Zonen steht Ihnen die Bau + Planung gerne zur Verfügung.
Bauzonenplan Hier können Sie den Bauzonenplan herunterladen.
Bau- / Zonenreglement Hier finden Sie das Bau- / Zonenreglement.
Landschaftsplanung
Die Gemeinde Biberist besitzt ein Naturinventar sowie ein Naturkonzept. Für die Beantwortung von Fragen steht Ihnen die Bau + Planung gerne zur Verfügung.
| Bau- und Zonenplan Benutzungsordnung Alte Turnhalle
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Parkkarten  Parkieren - Blaue Zone Biberist Das Parkieren in Biberist ist auf den dafür vorgesehenen Parkfeldern (Blaue Zone) erlaubt und ab der zweiten Stunde kostenpflichtig (gem. Parkierungskonzept, verabschiedet an der Gemeindeversammlung vom 01.11.2015). Für Parkkarten mit einer Gültigkeitsdauer bis max. einer Woche besteht eine allgemeine Bezugsberechtigung. Alle Einwohner/innen sowie weitere bestimmte Nutzergruppen (Arbeitnehmer/innen von Geschäftsbetrieben mit Sitz in Biberist, Pflegepersonal oder Handwerker mit regelmässigen Aufträgen im Gemeindegebiet) sind auf Gesuch hin berechtigt, eine Parkkarte mit Gültigkeitsdauer bis zu max. einem Jahr zu beziehen. Die Parkgebühren sowie alle Parkkarten können seit September 2019 mit der App von „ParkingPay“, unkompliziert und bargeldlos bezahlt werden. Weitere Informationen zu „ParkingPay“ finden sie hier. Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Parkgebühren via Ticketautomaten zu bezahlen und die Monats-/Jahresparkkarten mit dem entsprechenden Gesuch in den Einwohnerdiensten zu beziehen. Alle relevanten Informationen zum Parkierungskonzept finden Sie auf dem offiziellen Flyer. | Gesuch Jahresparkkarte Gesuch Monatsparkkarte Parkierungsreglement Parkierungsverordnung
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SBB-Tageskarten  Erklärung
Die Gemeinde Biberist bietet pro Tag 5 Tageskarten Gemeinde an. Die Karten gelten als vollwertige, auf einen Tag beschränkte SBB-Generalabonnemente. Sie sind auf den jeweiligen Gültigkeitstag datiert und müssen nicht zurückgebracht werden. | | | Reservationskalender SBB-Tageskarten
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Wasserversorgung  Nottelefon: 032 671 12 59 Für die Trinkwasserbeschaffung ist die Gemeinde Biberist mit ihrer Wasserversorgung selbst verantwortlich. Das aus einem "Grundwasserstrom" in Kriegstetten gewonnene Trinkwasser wird in die beiden Wasserreservoirs in Lohn-Ammannsegg gepumpt und von dort in die Gemeinden Biberist und Lohn-Ammannsegg verteilt.
Ferner wird die Gemeinde Biberist zu einem kleinen Teil auch durch zwei unabhängige Wasserversorgungs-Genossenschaften mit Trinkwasser versorgt. In der Hauptsache werden mit diesem Wasser noch Brunnen beliefert. Es sind dies WV-Genossenschaft Rabizoni und die WV-Genossenschaft Gerlafingen-Biberist. Die beiden Wasserversorgungsgenossenschaften sind auch in das Notwasserversorgungskonzept der Einwohnergemeinde Biberist eingebunden.
Brunnengenossenschaft Gerlafingen-Biberist
Herr Benito Nicolini
Neuquartierstrasse 34
4562 Biberist
Tel. 032 672 38 06
Wasserversorgungsgenossenschaft Rabizoni www.rabizoni.ch
Was bieten wir Ihnen
Wir versorgen die Bevölkerung, das Gewerbe und die Industriebetriebe mit Trink- und Brauchwasser.
Weiter stellen wir den Löschschutz (Hydranten) sicher
Hauptaufgabe
- Sicherstellung einer ständigen, der eidg. Lebensmittelgesetzgebung entsprechenden Wasserqualität
- Gewährung eines ausreichenden Löschschutzes
- Planung, Erstellung der öffentlichen Leitungen und Hydranten
- Betrieb und Unterhaltung der Anlagen und Leitungen
- Zählerablesung und Fakturierung der Wasserlieferung
- Information der Bevölkerung über die Belange des Trinkwassers
Pikettorganisation für Stör- und Alarmmeldungen
Innerhalb Bürozeiten | Tel. 079 444 72 92 (Hirt Thomas, Brunnenmeister)
Tel. 032 671 12 50 (Bau + Planung) | Ausserhalb Bürozeiten | Tel. 032 671 12 59 (Nottelefon) |
| Informationen zum Trinkwasser Kontrolle der Wasseruhren Reglement über die Wasserversorgung
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Wasser-Selbstdeklaration  Bitte füllen Sie alle notwendigen Angaben des Formulars aus, um uns Ihren akutellen Wasserstand zu melden. Die Angaben werden direkt an die verantwortliche Person weitergeleitet und anschliessend behandelt. | | | Online Formular Wasser-Selbstdeklaration
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