Gemeinde Biberist

Anmeldung/Zuzug

Einwohnerdienste

Sie sind neu in Biberist wohnhaft? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Die Anmeldung bei den Einwohnerdiensten muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Sie können sich entweder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste anmelden oder die Anmeldung bequem online über eUmzug vornehmen.
Die Anmeldung für Erwachsene CH-Bürger ist kostenpflichtig und beträgt CHF 10.00. Für ausländische Staatsangehörige können gemäss der Gebührenverordnung des Ausländer- und Integrationsgesetzes Gebühren anfallen.

Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Anmeldung:

  • Pass oder Identitätskarte (zur Identifikation)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietnachweis bei Mietwohnung
  • Untermietsvertrag oder -bestätigung bei Untermiete (von Vermieter und Mieter)
  • Zivilstandsnachweis
  • Familienbüchlein / Familienausweis (bei minderjährigen Kindern)

Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Anmeldung:

  • Pass / Identitätskarte (Identitätskarte nur bei EU-/EFTA-Bürgern möglich)
  • Ausländerausweis
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Geburtsschein mit ersichtlichen Elternnamen falls ledig
  • Eheschein mit ersichtlichen Elternnamen falls verheiratet
  • Familienbüchlein / Familienausweis (bei minderjährigen Kindern)
  • Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (von Vermieter und Mieter)
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraft und Sorgerechtsnachweis bei geschiedenen Personen und minderjährigen Kindern
  • Arbeitsvertrag (bei Zuzug aus dem Ausland)
  • Für ausländische Staatsangehörige ist die Anmeldung bei einem Zuzug aus dem Ausland ausschliesslich am Schalter der Einwohnerdienste möglich.

Formular Drittmeldepflicht

Wichtige Hinweise:

  • EU/EFTA:
    Sollten Sie im Besitz eines Ausländerausweises im Buch-Format sein, müssen Sie diesen bei der Adressänderung im Original zur Weiterleitung an das Migrationsamt Solothurn abgeben, da dieses Format abgeschafft wurde. Sie erhalten stattdessen einen neuen Ausweis im Kreditkartenformat.
    Mehr dazu: Aufenthaltsbewilligungen für EU/EFTA-Angehörige
  • Drittstaatsangehörige:
    Die Nutzung von eUmzug ist nur bei einem innerkantonalen Zuzug möglich.
    Bei einem ausserkantonalen Zuzug muss vorerst ein Gesuch um Kantonswechsel beim Migrationsamt Solothurn eingereicht werden. Bei weiteren Fragen bitten wir Sie, sich direkt an das zuständige kantonale Migrationsamt zu wenden.
    Der Ausländerausweis ist im Original am Schalter bei der Anmeldung zur Weiterleitung abzugeben.
  • Gebühren:
    Die anfallenden Gebühren gemäss der Verordnung über die Gebühren zum Ausländer- und Integrationsgesetz werden bei der Nutzung von eUmzug in Rechnung gestellt.
  • Untermiete:
    Sollte die Verwaltung oder der Logisgeber keine eigene Untermietbestätigung zur Verfügung stellen, können Sie gerne unser Formular zur Drittmeldepflicht verwenden.
Formular Drittmeldepflicht
Umzug