Sie ziehen von Biberist weg?
Die Abmeldung bei den Einwohnerdiensten hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
Sie können sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder mittels eUmzug abmelden.
Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:
Sofern Sie den Wegzug mittels eUmzug melden, lassen wir Ihnen den Heimatschein per Post zukommen. Die Hinterlegungspflicht des Heimatscheines bei der Einwohnerkontrolle der Niederlassungsgemeinde stützt sich auf kantonale gesetzliche Grundlagen. Bitte lassen Sie der Einwohnerkontrolle Ihres neuen Wohnortes den Heimatschein zukommen, sofern dort eine Hinterlegungspflicht existiert.
Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:
Wichtige Hinweise:
- Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.
- Drittstaatsangehörige müssen beim Wegzug in einen anderen Kanton darauf achten, dass sie ein Kantonswechselgesuch beim neuen Kanton einreichen. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das zuständige kantonale Migrationsamt wenden.
- Jede volljährige Person muss sich einzeln abmelden. Eine gemeinsame Abmeldung ist nur bei Familien (mit minderjährigen Kindern) möglich.
Wegzug ins Ausland
Die Abmeldung ins Ausland hat persönlich am Schalter der Einwohnerdienste frühestens 4 Wochen vor effektiver Ausreise zu erfolgen und benötigt die Wegzugsadresse im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz. Ein Wegzug ins Ausland kann nicht über eUmzug erfolgen. Eine Checkliste zum Zügeln finden Sie hier:
Alles was beim Zügeln zu beachten ist.
Bezüglich den Steuerangelegenheiten muss vorgängig mit der Finanzverwaltung Abteilung Stadtkasse/Steuern Kontakt aufgenommen werden.
Kontaktdaten hierfür:
strnbbrstch
032 671 12 40